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Neureifen sind nur bis zu einer gewissen Zeit
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| Mit Ablaufdatum |
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Bis zu welchem Alter gilt ein unbenutzter
Reifen als Neureifen? Seit vielen Jahren diskutieren Reifenhersteller,
Automobilklubs, der Reifenfachverband und Verbraucherschützer
das Thema. Gemeinsam wurden in Deutschland nun exakte Zahlen festgelegt.
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Aus welchem Jahrgang ein Reifen stammt, können
Händler und Käufer heute zwar anhand der in der Seitenwand
eingeprägten vierstelligen DOT-Nummer leicht ablesen, die
das genaue Produktionsdatum angibt. Doch entscheidend bleibt die
Frage, wie alt ein Reifen ab Herstellungszeitraum sein darf, um
noch beim Händler zum Verkauf zu kommen? Bisher gab es dazu
unterschiedliche Aussagen der jeweiligen Reifenproduzenten. Der
Fachmann weiss, dass auch nicht oder wenig benutzte Reifen auf
Grund physikalischer und chemischer Prozesse altern. Den Gummimischungen
beigemengte Substanzen verhindern jedoch leistunsmindernde Reaktionen
in erforderlichem Masse. Damit ist garantiert, dass auch ein mehrere
Jahre sachgemäss gelagerter Reifen den Spezifikationen und
Qualitätsansprüchen eines Neureifens entspricht und in
seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Wie
lange sind aber mehrere Jahre? Der BRV (Bundesverband Reifenhandel
und Vulkaniseurhandwerk e. V., Bonn) hat gemeinsam mit den massgeblichen
Reifenherstellern Bridgestone / Firestone, Continental, Dunlop,
Goodyear, Michelin und Pirelli exakte Zahlen zur Interpretation
festlegen können und für die sachgemässe
Lagerung sind das maximal fünf Jahre.
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Zehn Jahre
Ebenfalls exakt wurde vom BRV und von den Reifenherstellern die grundsätzliche
Lebenserwartung eines Fahrzeugreifens auf zehn Jahre festgelegt.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Pneuhaus nur Fahrzeugreifen
anbietet, verkauft und montiert, bei denen gewährleistet ist, dass
sie der Spezifikation und der Verwendungstauglichkeit eines Neureifens
entsprechen und im Normalbetrieb das grundsätzliche Lebensalter
von zehn Jahren nicht überschreiten. Das ist nunmehr eindeutig der
Fall, wenn die Reifen nicht älter als fünf Jahre sind. Anderenfalls
könne es im Schadenfall zu erheblichen gewährleistungsrechtlichen
Problemen kommen. Denn unabhängig vom Produktionsdatum beginnt die
gesetzliche Gewährleistungspflicht grundsätzlich erst mit dem
Reifenkauf. Das schliesst allerdings nicht aus, dass bei hinreichender
Kenntnis der Einsatzbedingungen der Reifen am Fahrzeug auch Pneus montiert
werden können, die beim Ersteinsatz älter als fünf Jahre
sind beispielsweise bei Vielfahrern , dass trotzdem das
generelle Lebensalter von zehn Jahren nicht überschritten wird.
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Ausnahmen
Für Reifen an Wohnwagen, Anhängern und anderen so genannten
Standfahrzeugen, die nicht regelmässig bewegt werden, gelten allerdings
andere Regeln. Ebenso für Reserveräder. Der Grund: Reifen,
die unter Druck nicht laufend bewegt werden, altern besonders schnell.
Vor Reisen sollten Reifen und Reserverad auf jeden Fall immer auf ihre
Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden. Daher lautet
die Empfehlung, diese Reifen nach sechs, spätestens aber nacht acht
Jahren durch neue Pneus zu ersetzen.
Quelle: Beilage zu «Auto» Nr.
6 2001
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