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Neureifen mit Datum

Neureifen sind nur bis zu einer gewissen Zeit

Mit Ablaufdatum

Bis zu welchem Alter gilt ein unbenutzter Reifen als Neureifen? Seit vielen Jahren diskutieren Reifenhersteller, Automobilklubs, der Reifenfachverband und Verbraucherschützer das Thema. Gemeinsam wurden in Deutschland nun exakte Zahlen festgelegt.

Aus welchem Jahrgang ein Reifen stammt, können Händler und Käufer heute zwar anhand der in der Seitenwand eingeprägten vierstelligen DOT-Nummer leicht ablesen, die das genaue Produktionsdatum angibt. Doch entscheidend bleibt die Frage, wie alt ein Reifen ab Herstellungszeitraum sein darf, um noch beim Händler zum Verkauf zu kommen? Bisher gab es dazu unterschiedliche Aussagen der jeweiligen Reifenproduzenten. Der Fachmann weiss, dass auch nicht oder wenig benutzte Reifen auf Grund physikalischer und chemischer Prozesse altern. Den Gummimischungen beigemengte Substanzen verhindern jedoch leistunsmindernde Reaktionen in erforderlichem Masse. Damit ist garantiert, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäss gelagerter Reifen den Spezifikationen und Qualitätsansprüchen eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Wie lange sind aber mehrere Jahre? Der BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e. V., Bonn) hat gemeinsam mit den massgeblichen Reifenherstellern Bridgestone / Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli exakte Zahlen zur Interpretation festlegen können – und für die sachgemässe Lagerung sind das maximal fünf Jahre.
 

Zehn Jahre
Ebenfalls exakt wurde vom BRV und von den Reifenherstellern die grundsätzliche Lebenserwartung eines Fahrzeugreifens auf zehn Jahre festgelegt.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Pneuhaus nur Fahrzeugreifen anbietet, verkauft und montiert, bei denen gewährleistet ist, dass sie der Spezifikation und der Verwendungstauglichkeit eines Neureifens entsprechen und im Normalbetrieb das grundsätzliche Lebensalter von zehn Jahren nicht überschreiten. Das ist nunmehr eindeutig der Fall, wenn die Reifen nicht älter als fünf Jahre sind. Anderenfalls könne es im Schadenfall zu erheblichen gewährleistungsrechtlichen Problemen kommen. Denn unabhängig vom Produktionsdatum beginnt die gesetzliche Gewährleistungspflicht grundsätzlich erst mit dem Reifenkauf. Das schliesst allerdings nicht aus, dass bei hinreichender Kenntnis der Einsatzbedingungen der Reifen am Fahrzeug auch Pneus montiert werden können, die beim Ersteinsatz älter als fünf Jahre sind – beispielsweise bei Vielfahrern –, dass trotzdem das generelle Lebensalter von zehn Jahren nicht überschritten wird.
 

Gestell mit Neureifen

Ausnahmen
Für Reifen an Wohnwagen, Anhängern und anderen so genannten Standfahrzeugen, die nicht regelmässig bewegt werden, gelten allerdings andere Regeln. Ebenso für Reserveräder. Der Grund: Reifen, die unter Druck nicht laufend bewegt werden, altern besonders schnell. Vor Reisen sollten Reifen und Reserverad auf jeden Fall immer auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden. Daher lautet die Empfehlung, diese Reifen nach sechs, spätestens aber nacht acht Jahren durch neue Pneus zu ersetzen.

Quelle: Beilage zu «Auto» Nr. 6 • 2001

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