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Mein Nissan ist mit einer Anhängerkupplung
ausgerüstet, die auch im Fahrzeugausweis eingetragen ist.
Ich habe nun die Gelegenheit, einen gebrauchten Zeltklappenanhänger
zu kaufen, der vom Gewicht her zu meinem Auto passt. Worauf muss
ich achten, damit ich die Fahrzeugkombination ohne Probleme prüfen
und in Verkehr setzen kann?
M. K., Derendingen
Da ihr Auto schon mit einer geprüften Anhängerkupplung
ausgerüstet ist, genügt es, jetzt lediglich noch den Anhänger
prüfen zu lassen. Die frühere Regelung, nach der Zugfahrzeug
und Anhänger zusammen als Gespann vor die kantonale Motorfahrzeugkontrolle
(MFK) müssen, ist überholt.
Der Anhänger wird nach denselben Kriterien geprüft wie ein
Auto. Es ist also von Vorteil, wenn Sie ihn vor dem Kauf intensiv auf
allfällig vorhandene Rost- oder gar durchgerostete Stellen untersuchen,
da Karosseriereparaturen in der Regel kostenintensiv sind. Dass die Bremsen
in tadellosem Zustand sein müssen, versteht sich von selbst.
Neben der Befestigung der Achse am Anhängerrahmen (Rost) wird auch
das Spiel der Radlager geprüft. Dazu versucht man das vom Boden
abgehobene Rad oben oder unten von der Karosserie wegzuziehen und dann
wieder dagegen zu drücken. Beträgt das so fühlbare Spiel
mehr als einige Milimeter, muss das Radlager eingestellt oder eventuell
ersetzt werden; es empfiehlt sich, diese Arbeiten von Fachleuten ausführen
zu lassen.
Ein besonderes Augenmerk richten die Prüfer in der Regel auf die
elektrische Anlage. Nicht nur die momentane Funktionstüchtigkeit
ist wichtig, sondern auch die Kabelverlegung. In erster Linie ist zu
beachten, dass Kabelverbindungen spritzwassergeschützt ausgeführt
oder angebracfht sein müssen und dass die Kabel keine Scheuerstellen
aufweisen.
Bei den Reifen ist es meist nicht die Profiltiefe, die bei selten benutzten
Fahrzeugen Probleme bereitet, sondern das Alter. Spätestens in dem
Moment, wo sich im Gummi Risse gebildet haben, sind die Reifen zu ersetzen.
Um Nachprüfungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die genauen Anforderungen
an den Anhänger vor der Prüfung bei der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle
(Strassenverkehrsamt) nachzufragen. Falls einige der oben genannten Fahrzeugkomponenten
vor der Kontrolle nachgebessert oder repariert werden müssen, geht
man am besten zum Fachmann. Man erspart sich meist einigen Ärger,
wenn man solche Arbeiten von einer Garage ausführen lässt.
Urs Wartenweiler
Quelle: Tages Anzeiger; Dienstag, 15. Juni 1999
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