|
|
 |
|
Anhängelasten |
|
Wieviel und was darf an PW's
angehängt werden
Bericht von Curo Vital
Die Schweiz ist noch kein «Anhängerland» wie
z.B. Holland oder Deutschland. Dies hängt stark mit der alten,
eher verknorzten Schweizer Gesetzgebung zusammen, die zum Glück
vor kurzem geändert wurde und heute der EU-Gesetzgebung angepasst
wurde. Auskünfte über die heute geltenden Anhängelasten
an ihren PW können der Importeur oder die kantonalen Strassenverkehrsämter
geben. Dazu benötigen sie die Typenscheinnummer (Fahrzeugausweis Rubrik-Nr.
24) ihres Fahrzeuges.
|
|
Unikum im Lande der flachsten Berge: An Allradgeländewagen
können Anhänger mit bis zu 6 t Gesamtgewicht angehängt
werden, unbekannt im EU-Raum (maximal 3.5 t). Allerdingsschreibt
hier der Schweizer Gesetzgeber (wer ist eigentlich «der
Gesetzgeber» in der Schweiz?) eine durchgehende Bremse vor,
also z.B. eine Druckluftbremsanlage wie sie Lastwagen haben. Heute
dürfen noch unter anderem Patrols 6 t, Pajeros 5 t.,
Mercedes-Puchs 6 t, ältere Land-Cruisers, Land- und Range
Rover 6 t ziehen. Warum? Nach dem Zweiten Weltkrieg verteilte
man an die Käufer von Geländewagen Zückerchen nämlich
die Möglichkeit, Anhänger bis zu 500% des Leergewichtes
ziehen zu können. Im Kriegsfalle hätten dann diese Geländewagen
eingezogen werden können ...
|
|
Mehrverkäufe von Geländewagen vor
Augen erteilten die Hersteller für die Schweiz Anhängegarantien,
die im ganzen EG-Raum sonst nie erteilt wurden. Im Zeitalter der
Produktehaftung liegen allerdings nur noch maximal 3.5 t drin.
Z.B. der neue Range Rover oder Land-Cruiser darf nur noch 3.5 ziehen,
die älteren Brüder dagegen 6 t ...
Einmal mehr führte dieses schweizerische Sonderzüglein zu paradoxen
Situationen: Vor 6 Jahren durfte mein Pajero ein maximal 1780 kg
schwerer Anhänger ziehen, dann gewissermassen über Nacht 150%
des Leergewichtes, also 2670 kg und seit dem 1. Oktober 95 3.5 t.
Pech war, dass angesichts der 1780 kg Anhängelast nur eine
2-t-Kugel montiert wurde.
|
|
Seit dem 1. Oktober 1995 gilt folgende Regelung
für Anhängelasten und Anhänger:
Anhängelast: Es gilt prinzipiell die vom Zugfahrzeughersteller garantierte
Anhängelast,
unabhängig vom Fahrzeugleergewicht
Anhängerbreite: maximal 2.3 m und PW's ohne Allrad, 2.5 m an 4 x
4 PW's
Maximale Länge des Anhängers: 12 m
Maximale Höhe des Anhängers: 4 m
Anhänger mit Auflaufbremse sind auf 3.5 t Gesamtgewicht beschränkt.
Anhänger bis 750 kg benötigen keine Auflaufbremse oder Handbremse
mehr |
|
Um früher einen Anhänger mit einer Nutzlast über 1.5 t
ziehen zu können, benötigte man eine teure durchgehende Bremsanlage
und in den meisten Fällen eine schweizerische Anhängersonderanfertigung
mit den entsprechenden Preisen. Das Angebot an durchgehenden Bremsen
war sehr gross: Elektrobremsen, Vakuumbremsen, ein- und Zweiliterdruckluftbremsen.
Nur die Zweiliterdruckluftbremse konnte sich halten. Hier sei noch angemerkt,
dass diese 5- und 6-t-Anhänger Ausserhalb der Schweiz mit diesen
Gewichten beladen nicht verkehren dürfen.
Ein weiterer schweizerischer Murks ist vorbei: Wohnwagen dürfen
ebenfalls breiter wie die früheren maximalen 2.1 m sein. Hier
mutete eben dieser Schweizer Gesetzgeber eine teure Kleinserie von 2.1 m
breiten Wohnwagen den Schweizern zu wie verhielt er sich gegenüber
unseren sonnenhungrigen Nachbarn, die mit ihren 2.3 m breiten Wohnwagen
durch die Schweiz an die Riviera wollten? Für Fr. 20. erhielt
der Tourist an der Grenze eine Sonderbewilligung ...
An dieser Stelle sei vermerkt, dass sich ein Anhänger mit Auflaufbremse,
unabhängig seines Gesamtgewichtes, nicht für eine Vier-Pässe-Rundfahrt
eignet, da eine Auflaufbremse wie ihr Name vermuten lässt systembedingt
beim Abwärtsfahren bremst und schlussendlich überhitzt. Hier
empfiehlt sich selbst bei «kleineren» Anhängern unter
3.5 t Gesamtgewicht, die in Berggegenden eingesetzt werden, eine
Druckluftbremse. Im Schnitt muss man mit Fr. 6000. bis 7000. für
den Einbau der Druckluftbremsanlage in das Zugfahrzeug und Fr. 2000. bis
2500. für den Umbau des Anhängers rechnen. Fürs
Mittelland reicht allemal eine Auflaufbremse.
|
|


|
Winterfahren auf tiefverschneiten Strassen
oder unter Glatteisbedingungen sind eh nichts für Anhänger
mit Auflaufbremse oder durchgehender Bremse. Hier schneidet systembedingt
die Auflaufbremse schlechter ab aber wer fährt schon
unter solchen Bedingungen?
Eine weitere Einschränkung gilt für Anhänger, die im Gelände
eingesetzt werden: hier sollte das Anhängegewicht auf etwa 750 kg
beschränkt werden, da sonst die Fahreigenschaften wie auch die Lebensdauer
aller Beteiligten eingeschränkt wird.
Anhänger werden als Transportmittel oft nicht in Betracht gezogen.
Eine einfache Rechnung, die für den Anhänger spricht: Viele
Handwerker besitzen einen Geländewagen, den sie auch für ihren
Beruf einsetzen können. Dank der neuen Gesetzgebung ist man heute
in der Lagen, mit dem Kauf eines ca. Fr. 6000. teuren Anhängers
bis zu 3 t Güter, Maschinen und Fahrzeuge kostngünstig
transportieren zu können. Der beladene Anhänger kann z.B. auf
der Baustelle abgestellt werden und muss nicht sofort abgeladen werden.
Ein Anhänger kostet praktisch keine Steuern und Wartung (Anhänger über
3.5 t: Schwerverkehrsabgabe, Nacht- und Sonntagsfahrverbot).
Ein 3.5 t Pick up hat im besten Fall eine Nutzlast von 2 t,
und das bei jährlichen Fixkosten von Fr. 10'000.. Fairerweise
muss angefügt werden, dass auch Busse und Pick up's ihre Vorteile
haben: 120 km/h auf der Autobahn, kompakteres Fahrzeug, bessere
Fahreigenschaften usw.
|
|
Falls Sie Fragen zu Anhängern oder Anhängerkupplungen
an Ihrem Fahrzeug haben, steht Ihnen der Autor gerne telefonisch
unter 056 284 54 45 zur Verfügung.
|
|