Ifor Williams (Switzerland) Ltd.   Ifor Williams (Switzerland) Ltd.
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Anhängelasten

Wieviel und was darf an PW's
angehängt werden

Bericht von Curo Vital

Die Schweiz ist noch kein «Anhängerland» wie z.B. Holland oder Deutschland. Dies hängt stark mit der alten, eher verknorzten Schweizer Gesetzgebung zusammen, die zum Glück vor kurzem geändert wurde und heute der EU-Gesetzgebung angepasst wurde. Auskünfte über die heute geltenden Anhängelasten an ihren PW können der Importeur oder die kantonalen Strassenverkehrsämter geben. Dazu benötigen sie die Typenscheinnummer (Fahrzeugausweis – Rubrik-Nr. 24) ihres Fahrzeuges.
 

Unikum im Lande der flachsten Berge: An Allradgeländewagen können Anhänger mit bis zu 6 t Gesamtgewicht angehängt werden, unbekannt im EU-Raum (maximal 3.5 t). Allerdingsschreibt hier der Schweizer Gesetzgeber (wer ist eigentlich «der Gesetzgeber» in der Schweiz?) eine durchgehende Bremse vor, also z.B. eine Druckluftbremsanlage wie sie Lastwagen haben. Heute dürfen noch unter anderem Patrols 6 t, Pajeros 5 t., Mercedes-Puchs 6 t, ältere Land-Cruisers, Land- und Range Rover 6 t ziehen. Warum? Nach dem Zweiten Weltkrieg verteilte man an die Käufer von Geländewagen Zückerchen – nämlich die Möglichkeit, Anhänger bis zu 500% des Leergewichtes ziehen zu können. Im Kriegsfalle hätten dann diese Geländewagen eingezogen werden können ...
 

Mehrverkäufe von Geländewagen vor Augen erteilten die Hersteller für die Schweiz Anhängegarantien, die im ganzen EG-Raum sonst nie erteilt wurden. Im Zeitalter der Produktehaftung liegen allerdings nur noch maximal 3.5 t drin. Z.B. der neue Range Rover oder Land-Cruiser darf nur noch 3.5 ziehen, die älteren Brüder dagegen 6 t ...
Einmal mehr führte dieses schweizerische Sonderzüglein zu paradoxen Situationen: Vor 6 Jahren durfte mein Pajero ein maximal 1780 kg schwerer Anhänger ziehen, dann gewissermassen über Nacht 150% des Leergewichtes, also 2670 kg und seit dem 1. Oktober 95 3.5 t. Pech war, dass angesichts der 1780 kg Anhängelast nur eine 2-t-Kugel montiert wurde.
 

Seit dem 1. Oktober 1995 gilt folgende Regelung für Anhängelasten und Anhänger:
– Anhängelast: Es gilt prinzipiell die vom Zugfahrzeughersteller garantierte Anhängelast,
unabhängig vom Fahrzeugleergewicht
– Anhängerbreite: maximal 2.3 m und PW's ohne Allrad, 2.5 m an 4 x 4 PW's
– Maximale Länge des Anhängers: 12 m
– Maximale Höhe des Anhängers: 4 m
– Anhänger mit Auflaufbremse sind auf 3.5 t Gesamtgewicht beschränkt.
– Anhänger bis 750 kg benötigen keine Auflaufbremse oder Handbremse mehr

 
Um früher einen Anhänger mit einer Nutzlast über 1.5 t ziehen zu können, benötigte man eine teure durchgehende Bremsanlage und in den meisten Fällen eine schweizerische Anhängersonderanfertigung mit den entsprechenden Preisen. Das Angebot an durchgehenden Bremsen war sehr gross: Elektrobremsen, Vakuumbremsen, ein- und Zweiliterdruckluftbremsen. Nur die Zweiliterdruckluftbremse konnte sich halten. Hier sei noch angemerkt, dass diese 5- und 6-t-Anhänger Ausserhalb der Schweiz mit diesen Gewichten beladen nicht verkehren dürfen.
Ein weiterer schweizerischer Murks ist vorbei: Wohnwagen dürfen ebenfalls breiter wie die früheren maximalen 2.1 m sein. Hier mutete eben dieser Schweizer Gesetzgeber eine teure Kleinserie von 2.1 m breiten Wohnwagen den Schweizern zu – wie verhielt er sich gegenüber unseren sonnenhungrigen Nachbarn, die mit ihren 2.3 m breiten Wohnwagen durch die Schweiz an die Riviera wollten? Für Fr. 20.– erhielt der Tourist an der Grenze eine Sonderbewilligung ...
An dieser Stelle sei vermerkt, dass sich ein Anhänger mit Auflaufbremse, unabhängig seines Gesamtgewichtes, nicht für eine Vier-Pässe-Rundfahrt eignet, da eine Auflaufbremse – wie ihr Name vermuten lässt – systembedingt beim Abwärtsfahren bremst und schlussendlich überhitzt. Hier empfiehlt sich selbst bei «kleineren» Anhängern unter 3.5 t Gesamtgewicht, die in Berggegenden eingesetzt werden, eine Druckluftbremse. Im Schnitt muss man mit Fr. 6000.– bis 7000.– für den Einbau der Druckluftbremsanlage in das Zugfahrzeug und Fr. 2000.– bis 2500.– für den Umbau des Anhängers rechnen. Fürs Mittelland reicht allemal eine Auflaufbremse.
 

Winterfahren auf tiefverschneiten Strassen oder unter Glatteisbedingungen sind eh nichts für Anhänger mit Auflaufbremse oder durchgehender Bremse. Hier schneidet systembedingt die Auflaufbremse schlechter ab – aber wer fährt schon unter solchen Bedingungen?
Eine weitere Einschränkung gilt für Anhänger, die im Gelände eingesetzt werden: hier sollte das Anhängegewicht auf etwa 750 kg beschränkt werden, da sonst die Fahreigenschaften wie auch die Lebensdauer aller Beteiligten eingeschränkt wird.
Anhänger werden als Transportmittel oft nicht in Betracht gezogen. Eine einfache Rechnung, die für den Anhänger spricht: Viele Handwerker besitzen einen Geländewagen, den sie auch für ihren Beruf einsetzen können. Dank der neuen Gesetzgebung ist man heute in der Lagen, mit dem Kauf eines ca. Fr. 6000.– teuren Anhängers bis zu 3 t Güter, Maschinen und Fahrzeuge kostngünstig transportieren zu können. Der beladene Anhänger kann z.B. auf der Baustelle abgestellt werden und muss nicht sofort abgeladen werden. Ein Anhänger kostet praktisch keine Steuern und Wartung (Anhänger über 3.5 t: Schwerverkehrsabgabe, Nacht- und Sonntagsfahrverbot).
Ein 3.5 t Pick up hat im besten Fall eine Nutzlast von 2 t, und das bei jährlichen Fixkosten von Fr. 10'000.–. Fairerweise muss angefügt werden, dass auch Busse und Pick up's ihre Vorteile haben: 120 km/h auf der Autobahn, kompakteres Fahrzeug, bessere Fahreigenschaften usw.
 

Falls Sie Fragen zu Anhängern oder Anhängerkupplungen an Ihrem Fahrzeug haben, steht Ihnen der Autor gerne telefonisch unter 056 284 54 45 zur Verfügung.
 

 
Quelle: Sonderdruck aus 4x4 Das Schweizer Allradmagazin für Ifor Williams Ltd.

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